Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährt jedem die Freiheit, selbst über die Preisgabe und Verwendung von personenbezogenen Daten zu entscheiden. Das Persönlichkeitsrecht besagt, dass die freie persönliche Entfaltung den Schutz des Einzelnen vor der unbegrenzten Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten bedeutet. Datenschutz schützt den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Bundesverfassungsgericht erweiterte 1983 das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz um diese Ausprägung. Das Gericht erkannte damals die Gefahr, dass Daten gesammelt und ohne Kontrolle des Betroffenen zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengesetzt werden könnten. Diese Möglichkeit erzeuge einen Einschüchterungseffekt und stehe dem Anrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit entgegen. Deshalb müsse jedermann ein informationelles Selbstbestimmungsrecht über seine Daten zustehen.

Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes

Wie personenbezogene Daten in Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell zu handhaben sind, regelte bisher das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder. Seit 2018 regelt die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Informationen. Die DSGVO soll die Verarbeitung von Besucher- und Nutzerdaten durch Online-Diensten vereinheitlichen. Ziel der DSGVO ist eine höhere Transparenz, wie Unternehmen mit personenbezogenen Informationen aus Online-Aktivitäten umgehen. Sicherheitsmängel, die möglicherweise persönliche Informationen widerrechtlich zugänglich machen und damit den Datenschutz verletzen, müssen innerhalb von 72 Stunden ab Entdeckung behördlich gemeldet werden. Die DSGVO stärkt damit den Datenschutz bei der digitalen Datenverarbeitung.

Einbezogen sind alle Daten, die sich einer bestimmten Person zuordnen lassen, wie Alter, Adresse, Religion, und auch komplexere Daten wie finanzielle Verhältnisse und Gesundheit.

Personenbezogene Daten sind auch digitale Datenspuren, die der Einzelne täglich hinterlässt und die Rückschlüsse auf Person und Leben zulassen: Einkäufe mit Kreditkarte, Aktivitäten im Internet, Aufnahmen von Überwachungskameras, Fitnesstracker, u.a.

Der Handel mit persönlichen Daten ist zu einem etablierten Geschäftsmodell geworden. Unternehmen sind an persönlichen Informationen interessiert, um individuelle Werbung zu schalten und personalisierte Angebote zu machen. Informationelle Selbstbestimmung ist also ständig gefragt.

Interessensausgleich bei staatlicher Datenerhebung

Die informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist ein Grundrecht. Möchte der Staat Informationen der Bürger erlangen, muss er dafür stets eine gesetzliche Grundlage schaffen, die einen Ausgleich zwischen dem staatlichen Interesse und dem Anrecht auf informationelle Selbstbestimmung herstellt. Es dürfen für einen bestimmten Zweck nur die erforderlichen Informationen angefordert werden. Für die Steuererhebung beispielsweise sind das die Arbeitsverhältnisse, geleistete Abgaben, Adresse und Familienstand. Hier greifen Datenschutzgesetze. Werden persönliche Daten ohne gesetzliche Erlaubnis und ohne Einwilligung gespeichert, löst das Unterlassungs- und evtl. Schadenersatzansprüche aus. Eine Einwilligung in die Verwendung persönlicher Informationen ist immer streng zweckgebunden, sie kann jederzeit widerrufen werden.